Rauchwarnmelder retten Leben
Ihre persönliche Feuerwache im Eigenheim
Brandrauch ist still, tückisch und tödlich. Bestandteile wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Säure oder Dioxid sind hochgiftig und können in kurzer Zeit zum Tod führen. Mit der Installation eines Rauchwarnmelders können Sie sich einen entscheidenden Vorsprung verschaffen, um sich und Ihre Liebsten zu schützen.
Gesetzliche Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen
Am 01.04.2013 wurde durch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Rauchmelderpflicht eingeführt (§ 49 Absatz 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen). Die Übergangsfrist für Wohnungen, die vor dem 31. März 2013 errichtet oder genehmigt wurden, ist bereits am Ende 2016 abgelaufen. Sind die Eigentümer der gesetzlichen Pflicht seitdem nicht nachgekommen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und gefährden zudem ihr eigenes Leben und das ihrer Mitbewohner bzw. Mieter.
Zahl der Rauchwarnmelder pro Wohnung
· Schlafräume,
· Kinderzimmer,
· Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
sind mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Einbau von Rauchwarnmeldern
Rauchwarnmelder sind so einzubauen oder anzubringen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Montage sollte daher durch eine geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgen.
Kosten für Eigentümer und Mieter
Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter die Kosten. Tritt ein Defekt des Melders auf, so hat der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung zu tragen.
Noch Fragen?
Ich bin seit 2015 geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder und stehe Ihnen für Fragen zum Thema Rauchwarnmelder gerne zur Verfügung.